Mitgliedschaft

Beitrittserklärung Schützen 2015   Änderungsmitteilung 2014 Vers. 1.1

a.) Mitglied kann jeder Mann werden, der das 30. Lebensjahr erreicht hat oder vorher verheiratet ist.

b.) Die St.-Antonius Schützenbruderschaft ist eine Vereinigung christlicher Männer. Die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten können auch nichtkatholische Christen erwerben.

c.) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluß. Das ausscheidende Mitglied hat auf das Vermögen der St.-Antonius- Schützenbruderschaft keinen Anspruch. Auch ein Anspruch auf Ausseinandersetzung steht ihm nicht zu. Der Beitrag für das laufende Jahr ist spätestens bei Ausscheiden zu zahlen. Der Austritt ist schiftlich gegenüber dem Präsidenten zu erklären.

d.) Durch Ausschluß scheiden die Mitglieder aus, die die Satzung gröblich verletzen und sich nicht mehr am Vereinsleben beteiligen oder die Beiträge verweigern. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand und die Generalversammlung.

Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbetrag zu zahlen und sich an den Veranstaltungen zu beteiligen, soweit die Beteiligung vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung zur Pflicht gemacht ist.
An kirchlichen Veranstaltungen der St. Antonius Schützenbruderschaft sowie am Begräbnis eines Mitgliedes sollen sich alle beteiligen. Jedes Mitglied hat nach einjähriger Mitgliedschaft das Recht auf den Königsschuß.

(Auszüge aus der Satzung)

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